Trainingsstart am 03.01.2022 und aktuelle Corona-regelungen

Ab dem 28.12.2021 gelten die folgenden Regelungen der Cornonaschutzverordnung NRW:

In der Liedbachhalle gilt 2G Plus

Geimpfte oder Genesene müssen zusätzlich ein bescheinigtes negatives Testergebnis
eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem
anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests
vorlegen.
Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren gelten aufgrund ihrer
Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen – und daher nicht vom 27. 12. 2021 bis
einschließlich 9. Januar 2022
 – als getestete Personen. Ein oben genanntes negatives
Testergebnis ist in den Ferien erforderlich.
Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren sind bis zum Ablauf des 16. Januar 2022 zur Ausübung sportlicher Aktivitäten den immunisierten Personen gleich gestellt. Auch
hier gilt die Ferienregelung 27.12.2021 – 09.01.2022. Es ist ebenfalls ein negatives Testergebnis
erforderlich.
Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleich gestellt.
Diese Regelungen gelten zusätzlich zu den bisher bekannten Schutzmaßnahmen wie z.B.
Maskenpflicht.